Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültigkeit eines Vertrages

Fotoreportagen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Mündliche Abreden sind ungültig.

Gewährleistung

Die Anzahl der Aufnahmen richtet sich nach der Dauer der gebuchten Reportage sowie Anzahl Personen und ist je nach Auftrag Witterungsabhängig. Es besteht kein Anspruch auf alle Fotoaufnahmen einer Reportage. Entscheide hinsichtlich der Auswahl der Aufnahmen werden vom Fotografen getroffen.

Vertrag

Rechtsgültigkeit des Vertrages

Ein unterzeichneter Vertrag ist rechtsgültig

Vertragsauflösung

Im Falle einer Auflösung des Vertrages durch den Auftraggeber. Kann der Fotograf aus Gründen, die nicht durch den Auftraggeber verursacht worden ist, ihre vertraglichen Pflichten nicht einhalten, ist der Fotograf zur Rückzahlung der geleisteten Zahlungen verpflichtet. Weitere Forderungen werden abgelehnt.

Parteien

Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.
Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CD-ROMs, Computerfestplatten, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

Leistung

Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.

Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

Die Fotoapparate und Materialien, sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.

Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder tritt ganz vom Vertrag zurück, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis des Tarifs, welches gemäss Vertrag für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.

Dies gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.

Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

Bestellungen per Telefon und E-Mail gelten als Vertragsschluss zwischen den Parteien und sind demnach verbindlich.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das gelieferte Material und die elektronischen Bilddaten im Besitz des Fotografen.

Haftung

Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder tritt ganz vom Vertrag zurück, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis des Tarifs, welches gemäss Vertrag für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.

Dies gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.

Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

Bestellungen per Telefon und E-Mail gelten als Vertragsschluss zwischen den Parteien und sind demnach verbindlich.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das gelieferte Material und die elektronischen Bilddaten im Besitz des Fotografen.

Gerichtsstand Allgemein

Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten, die aus diesem Vertragsverhältnis entstehen können ist Gibswil ZH

Zusatz für Business & Werbung

Verwendung durch den Kunden

Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck verwenden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.

Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmte Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen.

Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

Rechter Dritter

Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Räume) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurück zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.

Verwendung durch den Fotografen

Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreissig Tagen seit dem Bewilligungsgesuch des Fotografen verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.

Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.

Referenzen

Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen und diese im Sinne einer Referenz abzubilden.

Gerichtsstand für Business & Werbung

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten, die aus diesem Vertragsverhältnis entstehen können ist Gibswil ZH